Risikolebensversicherung

Sonderkonditionen für Mitglieder im Versorgungswerk

Der Abschluss einer Risikolebensversicherung ist für jeden ratsam, der im Falle eines Todesfalls seinen Hinterbliebenen weiterhin den gewohnten Lebensstandard gewährleisten möchte. 

Verstirbt beispielsweise der Alleinverdiener einer Familie, stellt die Risikolebensversicherung eine wichtige existenzielle Absicherung dar. Zur tiefen Trauer über den Verlust des geliebten Menschen kommt so nicht noch die Sorge um das Geld beziehungsweise die Existenz hinzu. 

 

Eine Risikolebensversicherung lohnt sich zudem für unverheiratete Paare. Denn ihnen steht nach dem Tod des Partners per Gesetz keine Witwen- oder Witwerrente zu. Tragen beide Partner zum Einkommen bei, können sie sich gegenseitig durch eine verbundene Risikolebensversicherung absichern.

Eine Risikolebensversicherung erweist sich auch für Geschäftspartner als sinnvoll. Denn besonders in der Gründungsphase kann einem Unternehmen durch den Verlust des Partners durch seinen Tod das Ende drohen.

Des weiteren kann eine Risikolebensversicherung als Absicherung für ein Darlehen dienen. Durch die ausgezahlte Versicherungssumme können Hinterbliebene laufende Kredite für beispielsweise den Hausbau oder den Kauf eines Neuwagens weiterhin tilgen.