Maschinenbruch

Deckungskonzept Maschinenbruch

  • Einschluss von Drohnen / Multicopter im Gewerbebereich wählbar
  • Versicherungsschutz für Maschinen mit einem Alter von bis zu 10 Jahren
  • Unterversicherungsverzicht, wenn die Abweichung gegenüber der Versicherungssumme nicht mehr als 20 % beträgt und weder vorsätzlich noch arglistig herbeigeführt wurde
  • sofortiger Reparaturbeginn bis 10.000 € unter Nachweis (Foto/Dokumentation) sowie Aufbewahrung der beschädigten Teile
  • kein Abzug vom Neuwert im Falle eines Totalschadens für bis zu 24 Monate alte Maschinen
  • Diebstahl und unbefugter Gebrauch bei fahrbaren oder transportablen Geräten
  • Im Schadenfall gilt die Versicherung auch für die Leih oder Mietmaschine, die während der Wiederherstellung die beschädigte Maschine ersetzt
  • Wird die beschädigte Maschine nicht wiederhergestellt, so wird die Entschädigung gemäß der vertraglichen Vereinbarung erstattet
  • Mitversicherung der Fair-Play-Klausel

 

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